Heizkostenschuss 2013/2014

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Heizkostenschuss 2013/2014

Heizkostenzuschuss 2013/2014. Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2013/2014 in Höhe von € 150,-- zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis spätestens 30. April 2014 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten: • BezieherInnen einer Mindespension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen) • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslostengeld/Notstandshilfe den genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt • Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.